n

Dreiecksvertrag

Das Konzept des „Dreiecksvertrags“ beschreibt die Auftragsklärung zwischen Auftraggeber, Klient und Berater.

 

Häufig treffen Berater oder Trainer nicht  direkt mit den von einer Maßnahme betroffenen Zielgruppen (Klienten) zusammen, sondern stimmen Ziele und Inhalte mit  dem Auftraggeber (z.B. Vorgesetzte oder PE) ab. Im Dreiecksvertrag werden diese Vereinbarungen durch Abstimmung zwischen Berater und Klienten einerseits und zwischen Auftraggeber und Klienten andererseits ergänzt.

 

Bei der Beziehung zwischen AG und Klient geht es um die Klärung von Veränderungs- und Entwicklungszielen des Klienten: Was sind Erfolgskriterien für den Beratungsprozess? Welche Kompetenz soll der Klient oder die Zielgruppe erwerben? Zwischen Berater und Klient wird geklärt, welche Ziele die Klienten im Beratungsprozess haben und wo und wie sie Unterstützung durch den Berater brauchen.

 

Insgesamt muss geprüft werden, ob die unterschiedlichen Seiten des Dreiecksvertrags zueinander stimmig sind und widersprüchliche Erwartungen geklärt werden können.